Fälligkeit von Urlaubsentgeltansprüchen bei Vereinbarungen eines Sabbatjahres
Kommentiert von RAin/FAinArbR Nadine Ceruti
BAG, Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 159/18
Mit der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitszeit geraten auch Sabbatjahrvereinbarungen immer mehr in den Blickpunkt. Die Ausgestaltung von Sabbatjahrvereinbarungen hat jedoch ihre Tücken, wie im vorliegenden Rechtsstreit insbesondere der Arbeitnehmer erfahren musste. Den Arbeitsvertragsparteien ist daher anzuraten, bei der Formulierung und Ausgestaltung besonders sorgfältig vorzugehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Fazit und Praxishinweise
I. Sachverhalt
Der Kläger ist bei dem beklagten Land als Informatiker beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung. Dieser sieht in § 21 Satz 1 vor, dass die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung – auch des Urlaubsentgelts – das Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile des jeweiligen Kalendermonats sind.
Im Jahr