DER BETRIEB
Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2019
– Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2016/2019 bzw. ab Rentenbeginn –

Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2019

– Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2016/2019 bzw. ab Rentenbeginn –

Michael Kelwing / Gerd Ringwald

Sagt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu, so ist er gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG grds. verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung dieser Leistungen aufgrund der Teuerungsrate zu prüfen. Folgender Beitrag erörtert und erläutert die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Anpassungsverpflichtung
  • III. Prüfungszeitpunkt und Prüfungszeitraum
    • 1. Individuelle Ermittlung der Prüfungszeitpunkte
    • 2. Bündelung des Prüfungstermins
    • 3. Maßgeblicher Prüfungszeitraum
  • IV. Bestimmung des Anpassungsbedarfs
    • 1. Ermittlung der Teuerungsrate – Rechenschritt 1
    • 2. Ermittlung des dreijährigen Nettolohnanstiegs – Rechenschritt 2
  • V. Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
  • VI. Nachholende Anpassung
  • VII. Ermittlung der Preissteigerung seit Rentenbeginn unter Berücksichtigung des Hälftelungsprinzips bis 1975
  • VIII. Zusammenfassung

I. Einleitung

In 2018 sind die Verbraucherpreise im Durchschnitt noch ein wenig stärker