Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2019
– Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2016/2019 bzw. ab Rentenbeginn –
Michael Kelwing / Gerd Ringwald
Sagt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu, so ist er gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG grds. verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung dieser Leistungen aufgrund der Teuerungsrate zu prüfen. Folgender Beitrag erörtert und erläutert die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Anpassungsverpflichtung
- III. Prüfungszeitpunkt und Prüfungszeitraum
- 1. Individuelle Ermittlung der Prüfungszeitpunkte
- 2. Bündelung des Prüfungstermins
- 3. Maßgeblicher Prüfungszeitraum
- IV. Bestimmung des Anpassungsbedarfs
- 1. Ermittlung der Teuerungsrate – Rechenschritt 1
- 2. Ermittlung des dreijährigen Nettolohnanstiegs – Rechenschritt 2
- V. Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
- VI. Nachholende Anpassung
- VII. Ermittlung der Preissteigerung seit Rentenbeginn unter Berücksichtigung des Hälftelungsprinzips bis 1975
- VIII. Zusammenfassung
I. Einleitung
In 2018 sind die Verbraucherpreise im Durchschnitt noch ein wenig stärker