DER BETRIEB
Keine Auszahlung von Rückkaufswerten von Unterstützungskassen an Unternehmen

Keine Auszahlung von Rückkaufswerten von Unterstützungskassen an Unternehmen

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Martin Nebeling / RAin Dr. Kathrin Kruse

BAG, Urteil vom 16.10.2018 – 3 AZR 402/16

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kann die Satzung einer Unterstützungskasse Ansprüche der Trägerunternehmen auf Rückgewähr geleisteter Dotierungsmittel wirksam ausschließen. Auszahlungen durch die Unterstützungskasse erfolgen regelmäßig nur im Rahmen des Vereinszwecks, der auf die Gewährung von Betriebsrenten gerichtet ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Frage, ob Rückkaufswerte aus Rückdeckungsversicherungen nach der Insolvenz des Trägerunternehmens an die Insolvenzmasse auszukehren sind.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH, über das das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Insolvenzschuldnerin). Die Beklagte ist ein Zweckverein, der als Unterstützungskasse die betriebliche Altersversorgung für seine Vereinsmitglieder durchführt und unter § 12 Ziff. 1 und 3 der