DER BETRIEB
AG in Eigenverwaltung: Rechte des Aufsichtsrats bzgl. der Hauptversammlung

AG in Eigenverwaltung: Rechte des Aufsichtsrats bzgl. der Hauptversammlung

LG München I, Urteil vom 31.07.2018 – 5 HK O 7878/18

a) Hat ein Aktionär einen Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung gestellt, so steht dem Aufsichtsrat das Recht zu, einen eigenständigen Beschlussvorschlag zu formulieren oder eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Daher hat er einen Anspruch auf Information über wesentliche Vertragsgrundlagen, die zur Beurteilung des Beschlussvorschlags von