DER BETRIEB
Verwaltung von Fonds im Drittlandsgebiet
Vorsteuerausschluss – Steuerfreie Verwaltung von Investmentvermögen – Ort der Leistung – Vermögensverwaltung mit Wertpapieren – Unionsrechtswidrige Ortsbestimmung – Berufung auf Unionsrecht

Verwaltung von Fonds im Drittlandsgebiet

Vorsteuerausschluss – Steuerfreie Verwaltung von Investmentvermögen – Ort der Leistung – Vermögensverwaltung mit Wertpapieren – Unionsrechtswidrige Ortsbestimmung – Berufung auf Unionsrecht

BFH, Urteil vom 22.11.2018 – V R 21/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG a.F. bezog sich mit seiner Verweisung auf das InvG nur auf die Verwaltung inländischer Investmentvermögen, nicht aber auch auf ausländische Investmentvermögen, die dem InvG nur in Bezug auf den Anteilsvertrieb unterlagen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 3a Abs. 4 Nr. 6 Buchst. a, § 4 Nr. 8 Buchst. h, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. g, Art. 169 Buchst. a

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine Investmentberatungsgesellschaft i.S.d. in den USA geltenden Investmentberatungsgesetzes. Sie ist in den USA ansässig. Kunden der Klägerin waren US-amerikanische Investmentfonds, bei denen es sich um rechtsfähige Investmentvermögen handelt.

Die Klägerin schloss mit ihren Kunden zwei Verträge ab. Es handelte sich zum einen um einen Administrationsvertrag, nach dem die Klägerin Verwaltungsleistungen wie etwa bei der Fondsbuchhaltung zu erbringen hatte. Diese