EU-Kommission billigt European Single Electronic Format (ESEF)-Verordnung
Kommentiert von WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner / Simon Lindmayr, B.Sc.
Die EU-Kommission hat den ESMA-Entwurf für ein EU-einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF) als delegierte Verordnung am 20.12.2018 verabschiedet. Das Europäische Parlament sowie der Rat der EU können aktuell noch Einwände gegen den technischen Regulierungsstandard (RTS) erheben. Sollte dies nicht geschehen, wird die Verordnung in Kraft treten, wodurch Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen, den ESEF-Vorgaben entsprechend zu veröffentlichen sind.
Inhaltsübersicht
- I. Hintergrund
- II. Neuerungen durch das neue einheitliche elektronische Berichtsformat
- III. Ablauf der Einführung des ESEF
- IV. Empfehlungen für die Praxis
I. Hintergrund
Der EU-Kommission wurde am 18.12.2017 der finale Entwurf eines sog. technischen Regulierungsstandards (RTS) von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgelegt. Dieser wurde am 20.12.2018 verabschiedet, und kann,