Schichtarbeit versus Betriebsratstätigkeit: Vom richtigen Umgang mit Arbeitszeitkonten
Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Sabine Schröter / RAin Elina Letiy
BAG, Urteil vom 26.09.2018 – 7 AZR 829/16
Nimmt ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied außerhalb seiner regulären Arbeitszeit an Betriebsratssitzungen teil, muss der Arbeitgeber lediglich die tatsächliche Dauer der Amtstätigkeit gutschreiben. Dies folgt aus dem Ehrenamtsprinzip und dem betriebsverfassungsrechtlichen Begünstigungsverbot.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Fazit und Praxishinweise
I. Sachverhalt
Die Parteien streiten um die Gewährung von Zeitgutschriften auf dem Arbeitszeitkonto eines Betriebsratsmitglieds.
Der Kläger ist bei dem beklagten Verein als Rettungssanitäter beschäftigt. Sein Betriebsratsamt übt er ohne Freistellung aus. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien ist der DRK-Reformtarifvertrag anwendbar, nach dessen Arbeitszeitbestimmungen der Kläger in Schichten von zwölf Stunden täglich eingesetzt wird. Die Schichten setzen sich teils aus der regelmäßigen Einsatzzeit, teils aus