Verzugspauschale bei Verzug des Arbeitgebers mit Entgeltzahlung
Kommentiert von RA Dr. Alexander Krol
BAG, Urteil vom 25.09.2018 – 8 AZR 26/18
Nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB steht dem Gläubiger einer Entgeltforderung ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 € zu, wenn sich der Schuldner mit der Zahlung in Verzug befindet und dieser kein Verbraucher ist. Bislang gingen die Landesarbeitsgerichte überwiegend von einer Anwendbarkeit dieser Regelung auf Entgeltforderungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis aus. Der 8. Senat des BAG hat jedoch entschieden, dass bei einem Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB hat, der Anspruch vielmehr durch die in § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG normierte Spezialregelung ausgeschlossen ist.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Einordnung und Praxishinweise
I. Sachverhalt
In dem vom BAG zu entscheidenden Fall nahm ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf Zahlung rückständiger