Kürzung von tariflichen Jahressonderzahlungen bei mehreren Arbeitsverhältnissen
Kommentiert von RAin/FAinArbR Eva Wißler / RAin Stefanie Götz
LAG Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2018 – 13 Sa 985/17
§ 20 Abs. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt die Kürzungsmöglichkeit einer Jahressonderzahlung für die Monate des Bezugsjahres, in denen der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts hatte. Das LAG Niedersachsen hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein befristetes Vorbeschäftigungsverhältnis bei beiden nach Ablauf der Befristung nahtlos begründeten Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber – eines befristet, eines unbefristet – bezüglich der Jahressonderzahlung anspruchsbegründend zu berücksichtigen ist oder ob hinsichtlich eines der beiden Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse eine Kürzungsmöglichkeit nach TV-L besteht.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Praxishinweise
I. Sachverhalt
Der Kläger war an der Technischen Universität des beklagten Landes von Januar 2015