Unionsrechtskonforme Auslegung des § 9 Nr. 7 GewStG
Folgen aus dem Urteil des EuGH vom 20.09.2018 in der Rechtssache C-685/16 (EV)
Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 25.01.2019
Der EuGH hat mit Urteil vom 20.09.2018 (BStBl. II 2019 S. …) entschieden, dass die Voraussetzungen für die Kürzung nach § 9 Nr. 7 GewStG bei Gewinnen aus Anteilen an einer Tochtergesellschaft, die ihre Geschäftsleitung und ihren Sitz in einem Staat außerhalb der EU hat (Drittstaatensachverhalt), gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 ff. AEUV verstößt.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der