DER BETRIEB
Zur Haftung eines Geschäftsführers wegen Zahlungen nach Insolvenzreife bei Ressortaufteilung zwischen mehreren Geschäftsführern

Zur Haftung eines Geschäftsführers wegen Zahlungen nach Insolvenzreife bei Ressortaufteilung zwischen mehreren Geschäftsführern

BGH, Urteil vom 06.11.2018 – II ZR 11/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Eine Geschäftsverteilung oder Ressortaufteilung auf der Ebene der Geschäftsführung setzt eine klare und eindeutige Abgrenzung der Geschäftsführungsaufgaben aufgrund einer von allen Mitgliedern des Organs mitgetragenen Aufgabenzuweisung voraus, die die vollständige Wahrnehmung der Geschäftsführungsaufgaben durch hierfür fachlich und persönlich geeignete Personen sicherstellt und ungeachtet der Ressortzuständigkeit eines einzelnen Geschäftsführers die Zuständigkeit des Gesamtorgans insb. für nicht delegierbare Angelegenheiten der Geschäftsführung wahrt. Eine diesen Anforderungen genügende Aufgabenzuweisung bedarf nicht zwingend einer schriftlichen Dokumentation (Abgrenzung zu BFH vom 26.04.1984 – V R 128/79, BFHE 141 S. 443 = RS0739282).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GmbHG § 64 Abs. 2 Satz 2 in der bis 31.10.2008 geltenden Fassung

Sachverhalt

Der Kläger ist Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren