DER BETRIEB
Änderung der Rechtsprechung bei Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte: Auswirkungen auf die Zeitarbeitsbranche

Änderung der Rechtsprechung bei Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte: Auswirkungen auf die Zeitarbeitsbranche

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels / RAin/FAinArbR Kira Falter

Wann schuldet ein Arbeitgeber seinen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern einen (tarifvertraglich vorgesehenen) Zuschlag für die von diesen geleistete Mehrarbeit? Bereits ab der Überschreitung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit? Oder erst bei der Überschreitung der für einen Vollzeitarbeitnehmer geltenden Arbeitszeit? An dieser Frage schieden sich zuletzt die Geister – auch beim BAG. Nunmehr hat der 10. Senat für Klarheit gesorgt und seine Rspr. an die des 6. Senats im Sinne der obig erstgenannten Ansicht angepasst. Dies hat nicht nur rechtstheoretische Auswirkungen, wie nachfolgend am Beispiel der Zeitarbeitsbranche dargestellt wird. Die Änderung der Judikatur dürfte dabei insb. für Personaldienstleister – konkret für die Anwender des iGZ-Tarifwerks – zu einer nicht unerheblichen wirtschaftlichen Mehrbelastung führen.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund
  • II. Anpassung der Rechtsprechung des 10. Senats
  • III. Folgen für die