DER BETRIEB
Leistungen einer „Aufbau“-Direktversicherung – Laufende Beitragsleistungen
Kapitallebensversicherung gegen laufende Beitragszahlung – Abgrenzung Einmalzahlung – Laufende Beitragszahlung – Aufbau-Direktversicherung

Leistungen einer „Aufbau“-Direktversicherung – Laufende Beitragsleistungen

Kapitallebensversicherung gegen laufende Beitragszahlung – Abgrenzung Einmalzahlung – Laufende Beitragszahlung – Aufbau-Direktversicherung

BFH, Urteil vom 06.09.2018 – X R 21/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die im Rahmen einer sog. Aufbauversicherung vereinbarten „laufenden Einmalbeiträge in variabler Höhe“ sind als „laufende Beitragsleistungen“ i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG 2004 anzusehen, wenn sie jährlich nach einer im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Berechnungsmethode geleistet werden.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG 2004 § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd, § 20 Abs. 1 Nr. 6

EStG § 22 Nr. 5 Satz 2, § 52 Abs. 28 Satz 5

Sachverhalt

Der Kläger war bis zum Streitjahr 2011 als sog. Generalagent (GA) für die ... Versicherung AG (V) tätig. Die zum Konzern der V gehörende Lebensversicherung L zahlte dem Kläger am 01.07.2011 drei Kapitallebensversicherungen i.H.v. insgesamt ... € aus. Diesen auf das Leben des Klägers abgeschlossenen Verträgen lagen die „Richtlinien für die Versorgung der hauptberuflichen Ausschließlichkeitsvertreter“ (GA-Versorgung) zugrunde.

Die GA