Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen
Sale-and-Mietkauf-back – Bestelleintritt – Fehlerhafte Rechnungen – Vorsteuerabzug – Unberechtigter Steuerausweis – Billigkeitserlass – Gefährdung des Steueraufkommens
BFH, Urteil vom 27.09.2018 – V R 32/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Ein Billigkeitserlass kann gerechtfertigt sein, wenn sich zwei Unternehmer ausgehend von den zivilrechtlichen Vereinbarungen aufgrund eines gemeinsamen Irrtums über die zutreffende steuerrechtliche Beurteilung vor höchstrichterlicher Klärung einer Streitfrage ohne Missbrauchs- oder Hinterziehungsabsicht gegenseitig Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis erteilen und aufgrund der Versteuerung der jew. zu Unrecht gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge bei einer Gesamtbetrachtung keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
AO § 163
UStG § 14c
UStG a.F. § 14 Abs. 2 und 3
MwStSystRL Art. 203
RL 77/388 Art. 21 Nr. 1 Buchst. c
Sachverhalt
Die Klägerin ist aufgrund mehrerer Verschmelzungen Gesamtrechtsnachfolgerin der G-GmbH (GmbH). Die GmbH ging beim sog. Sale-and-Mietkauf-back in den Streitjahren 2003 und 2004 davon aus, dass sie Gegenstände von ihren Kunden