DER BETRIEB
Bruchteilsgemeinschaft in der USt
Leistender bei Bruchteilsgemeinschaft – Erfindergemeinschaft 

Bruchteilsgemeinschaft in der USt

Leistender bei Bruchteilsgemeinschaft – Erfindergemeinschaft 

BFH, Urteil vom 22.11.2018 – V R 65/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rspr.).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1

AO § 370

VO zu § 180 AO § 1 Abs. 2

Sachverhalt

DB 07/2019 S. 346>>

Der Kläger hatte zusammen mit weiteren Personen Systeme zur endoskopischen Gewebecharakterisierung mitentwickelt. Die A-GmbH & Co. KG (KG) schloss mit dem Kläger, Dr. X, Dr. Y und Dr. Z Lizenzverträge für die Vermarktung dieser Erfindungen ab (Vertrag vom 10.01.1996 und Nachfolgevereinbarung vom 14.05.2007). Die Erfindungen betrafen die Früherkennung von A-Tumoren. Nach den Vorbemerkungen zum Vertrag vom 10.01.1996 haben die Lizenzgeber ein Patent in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet, nach der Präambel des Vertrags vom 14.05.2007 sind Patente angemeldet