Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
Kommentiert von RiBFH Dr. Hans-Hermann Heidner
BFH, Urteil vom 22.11.2018 – V R 65/17
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rspr.).
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- 1. Unternehmereigenschaft bei Bruchteilsgemeinschaft
- 2. Kein ermäßigter Steuersatz
- III. Praxishinweis
Streitjahre 1998-2010
I. Sachverhalt
Der Kläger hatte zusammen mit weiteren Personen Systeme zur endoskopischen Gewebecharakterisierung zwecks Früherkennung von A-Tumoren mitentwickelt. Die A-GmbH & Co. KG (KG) schloss mit dem Kläger, Dr. X, Dr. Y und Dr. Z Lizenzverträge für die Vermarktung dieser Erfindungen ab. Die Lizenzgeber räumten der KG eine weltweite Exklusivlizenz an der Erfindung ein. Die Lizenzgebühr sollte durch unmittelbare Überweisung auf die von den Lizenzgebern bezeichneten Bankkonten zu fest im Vertrag vereinbarten Anteilen erfolgen