DER BETRIEB
Europarechtswidrigkeit des § 1 AStG – Das neue BMF-Schreiben vom 06.12.2018

Europarechtswidrigkeit des § 1 AStG – Das neue BMF-Schreiben vom 06.12.2018

StB Dr. Xaver Ditz / StB Dr. Carsten Quilitzsch

Nach dem BMF-Schreiben vom 06.12.2018 kann eine Einkünftekorrektur aufgrund fremdunüblicher Verrechnungspreise gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG unterbleiben, soweit der Stpfl. sachbezogene, wirtschaftliche Gründe nachweist, die eine vom Fremdvergleichsgrundsatz abweichende Vereinbarung erfordern. Insoweit sieht die Finanzverwaltung – und das ist völlig neu – einen „Escape“ von der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor. Dieser soll indessen nur gelten, wenn dadurch die ansonsten bedrohte wirtschaftliche Existenz der Unternehmensgruppe oder der nahestehenden Person gesichert wird (sanierungsbedingte Maßnahme). Nachfolgend wird das Schreiben dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Überblick und Problemstellung
    • 1. Entscheidung des EuGH in der Rs. Hornbach-Baumarkt
    • 2. Reaktion der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 06.12.2018
  • III. Kritische Würdigung
    • 1. Zeitlicher Anwendungsbereich des BMF