DER BETRIEB
Effektive Risikominimierung bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung ist durch Altersabstandsklauseln möglich

Effektive Risikominimierung bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung ist durch Altersabstandsklauseln möglich

Kommentiert von RA Dr. Michael Rein

BAG, Urteil vom 16.10.2018 – 3 AZR 520/17

Altersabstandsklauseln sind ein taugliches Mittel für den Arbeitgeber zur Risikobegrenzung bei der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung. Dies hat das BAG einmal mehr klargestellt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die im Oktober 1972 geborene Klägerin ist die Witwe ihres im September 1943 geborenen und im Dezember 2013 verstorbenen Ehemanns. Dieser war bis zum 30.09.1996 bei der Beklagten beschäftigt. Ihm waren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach einer bei der Beklagten geltenden Pensionsordnung zugesagt. Diese Pensionsordnung enthält unter der Überschrift „Witwenpension“ u.a. folgende Regelung:

„Ist die Witwe über 15 Jahre jünger als ihr verstorbener Ehemann, so vermindert sich die Pension für jedes Jahr, um welches der Altersunterschied 15 Jahre übersteigt, um 5% des an sich für sie vorgesehenen Betrags.“

Ohne diese Reduktion hätte die Witwenrente 55