DER BETRIEB
Insolvenzanfechtung: Zwangsvollstreckung von Entgeltforderungen führt zu inkongruenter Deckung

Insolvenzanfechtung: Zwangsvollstreckung von Entgeltforderungen führt zu inkongruenter Deckung

Kommentiert von RA Guido Völkel, LL.M.

BAG, Urteil vom 18.10.2018 – 6 AZR 506/17

Werden Entgeltzahlungen mithilfe von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt, stellt dies eine inkongruente Deckung dar und kann der Anfechtbarkeit unterliegen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Frage, ob der beklagte Arbeitnehmer Arbeitsentgelt, welches er durch eine Forderungspfändung erlangt hat, an die Insolvenzmasse zurückgewähren muss.

Der Beklagte war Arbeitnehmer einer GmbH (im Folgenden: Schuldnerin). Das ArbG Kassel verurteilte die Schuldnerin zur Zahlung einer ausstehenden Entgeltforderung i.H.v. 16.267,67 € an den Beklagten. Daraufhin leitete der Beklagte die Zwangsvollstreckung ein und brachte gegenüber einer Schuldnerin der Schuldnerin (im Folgenden: Drittschuldnerin) ein vorläufiges Zahlungsverbot aus. Die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Drittschuldnerin erfolgte am 12.11.2014. Die