DER BETRIEB
Unbestimmte Klauseln und Auslegung von Versorgungsregelungen

Unbestimmte Klauseln und Auslegung von Versorgungsregelungen

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Ute Bartholomä

BAG, Urteil vom 25.09.2018 – 3 AZR 333/17

Das BAG musste sich mit einer Rentenanpassungsklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung und der Frage befassen, ob der Arbeitgeber aufgrund eines Vorbehalts bei der Anpassung von Versorgungsleistungen lediglich eine von zwei Versorgungsleistungen erhöhen durfte. Dies hat der 3. Senat des BAG aufgrund des von ihm erzielten Auslegungsergebnisses verneint.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit

I. Sachverhalt

Der Kläger war bei der Beklagten, einem Lebensversicherungsunternehmen, beschäftigt und bezog von dieser seit dem 01.07.1994 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den Bestimmungen des betrieblichen Versorgungswerks (im Folgenden: BVW). Danach gewährt die Beklagte in Abhängigkeit der zurückgelegten Dienstjahre monatliche Gesamt-Ruhebezüge bis zu 70% des pensionsfähigen Arbeitsentgelts. Die Gesamt-Ruhebezüge setzen sich aus den Leistungen der gesetzlichen