Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto – Keine Saldierung bei mehreren Sacheinlagegegenständen
BFH, Urteil vom 13.09.2018 – I R 19/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
UmwStG 2006 § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2
FGO § 40 Abs. 2
Sachverhalt
Die Kläger waren Gesellschafter der mit Gesellschaftsverträgen vom 28.12.2001 errichteten A-GbR sowie der B-GbR. Zweck dieser Gesellschaften war die Fortführung der Unternehmen C einerseits und D andererseits, die die Kläger von ihrem Vater erworben hatten.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2010 errichteten die Kläger die E-GmbH (Beigeladene). An deren Stammkapital (25.000 €) sind die Kläger jew. zur Hälfte beteiligt. Die Stammeinlagen sollten im Wege der Sacheinlage der von den Klägern „als Gesellschafter der Gesellschaften bürgerlichen