DER BETRIEB
Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung

Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung

BFH, Urteil vom 14.11.2018 – XI R 16/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die entgeltliche Garantiezusage des Kfz-Händlers ist keine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung.

2. Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i.S.d. VersStG vor, die nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG steuerfrei ist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 4 Nr. 10 Buchst. a

MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. a

FGO § 118 Abs. 2

Sachverhalt

Die Klägerin, eine GbR, betreibt ein Autohaus. Beim Verkauf von Kfz bot sie den Käufern an, eine erweiterte Gebrauchtwagengarantie gegen gesondert berechnetes Entgelt abzuschließen. Diese Garantiezusage war rückversichert über die X-S.A., Niederlassung Deutschland, die unter der Marke X-Warranty agierte. Sowohl das Garantiezertifikat als auch die Garantievereinbarung weisen die