DER BETRIEB
Wettbewerbsvorteil Sanierungsrecht

Wettbewerbsvorteil Sanierungsrecht

Frauke Nitschke

Frauke Nitschke
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Liebe Leserinnen und Leser,

die europäischen Institutionen haben sich auf die Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens geeinigt. Die neue Richtlinie gibt dem deutschen Gesetzgeber die Chance, eine im europäischen Rahmen konkurrenzfähige Sanierungsordnung zu entwickeln. Vor dem Hintergrund rückläufiger Wirtschaftsprognosen kann ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren helfen, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Krise wiederherzustellen.

Die jüngste Evaluation des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat gezeigt, dass die im März 2012 neu geschaffenen Sanierungsoptionen in der Insolvenzordnung funktionieren; bei einzelnen Punkten mag es Bedarf für eine Nachjustierung geben, aber die neuen Verfahrensmöglichkeiten wurden zahlreich und mit überwiegend positiven Erfahrungen genutzt. Der BGH hat mittlerweile die ersten streitigen Rechtsfragen zu den ESUG-Neuregelungen entschieden und sich vermehrt mit sanierungsbezogenen Sachverhalten wie der Haftung von Geschäftsleitern in der Eigenverwaltung oder der Gestaltung von Insolvenzplänen befasst - dazu im Einzelnen Gehrlein. Dabei begleitet die Rechtsprechung die Weiterentwicklung des Insolvenzrechts konstruktiv.

Dennoch gelingt nicht jede in vorläufiger Eigenverwaltung begonnene Sanierung. Zudem erzeugt ein Insolvenzantrag nach wie vor Vertrauensverlust. Im Anwendungsbereich des präventiven Restrukturierungsrahmens kann eine Sanierung ohne Stigmatisierung wesentlich früher beginnen; einigt sich eine qualifizierte Gläubigermehrheit auf einen Restrukturierungsplan, sind die darin getroffenen Maßnahmen für sämtliche Gläubiger bindend. Die Diskussion über die Umsetzung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht wird bereits intensiv geführt.

Mit diesem und den weiteren Themen der aktuellen Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

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