DER BETRIEB
Anspruch auf USt als Restwerklohn bei Annahme der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gem. § 13b Abs. 5 Satz 2 Hs. 1 UStG 2011

Anspruch auf USt als Restwerklohn bei Annahme der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gem. § 13b Abs. 5 Satz 2 Hs. 1 UStG 2011

BGH, Urteil vom 10.01.2019 – VII ZR 6/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (V R 37/10, BFHE 243 S. 20 = DB 2013 S. 2778) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gem. § 13b Abs. 5 Satz 2 Hs. 1 UStG 2011 ausgegangen, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Restwerklohns in Höhe des USt-Betrags zu, wenn der Bauträger die USt nicht an die Finanzverwaltung abgeführt hat und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die USt entrichten zu müssen (Fortführung von BGH vom 17.05.2018 – VII ZR 157/17, DB 2018 S. 1462 = BauR 2018 S. 1403).

2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der