DER BETRIEB
EuGH-Generalanwalt: Unternehmen zur umfassenden Arbeitszeiterfassung verpflichtet?

EuGH-Generalanwalt: Unternehmen zur umfassenden Arbeitszeiterfassung verpflichtet?

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Wolfgang Lipinski / RA Florian Denninger

EuGH, Schlussanträge vom 31.01.2019 – C-55/18

In einer von Digitalisierung und kurzfristigen Kundenanfragen geprägten Arbeitswelt überschreiten Mitarbeiter in Unternehmen häufiger ihre regelmäßige Arbeitszeit oder können Ruhepausen nicht einhalten. Zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern enthält die EU-Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) deshalb Regelungen zur Begrenzung der Arbeitszeit sowie zur Einhaltung täglicher und wöchentlicher Ruhezeiten. Der EuGH-Generalanwalt sieht deshalb Unternehmen in der Pflicht, ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzuführen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts
  • III. Einordnung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die spanische Gewerkschaft CCOO begehrt die Feststellung, dass die Deutsche Bank ein Arbeitszeiterfassungssystem einführen muss. Eine Überprüfung der Einhaltung der vereinbarten