DER BETRIEB
Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung

Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung

BFH, Beschluss vom 16.01.2019 – I R 72/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt?

2. Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für Sachverhalte, in denen kein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung besteht (Nicht-DBA-Fälle) sowie dann, wenn ein solches Abkommen besteht (DBA-Fälle)? Welche weiteren Folgerungen sind in den vorstehend bezeichneten Varianten jew. für Inbound- bzw. Outbound-Konstellationen und nach Art und Belegenheit der jew. überlassenen Wirtschaftsgüter zu ziehen?

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8b Abs. 5

AO § 14

Sachverhalt

Streitig ist die Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer vom FA angenommenen sog. grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung.

Die