DER BETRIEB
Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence)

Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 19.12.2018, Kabinettsfassung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am 19.12.2018 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes verabschiedet. Bereits im Koalitionsvertrag vom 04.03.2018 hatte sich die Große Koalition die Regelung der Zuwanderung von Fachkräften in einem „Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das den steigenden Bedarf an Fachkräften durch Erwerbsmigration neu und transparent regelt“, vorgenommen. Durch den Gesetzentwurf sollen die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend gezielt geöffnet sowie neu systematisiert und insgesamt klarer und transparenter gestaltet werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Wesentliche Inhalte des Gesetzesvorhabens
    • 1. Materiell-rechtliche Regelungen
    • 2. Verfahrensregelungen
  • II. Bewertung und Auswirkungen auf die Praxis
  • III. Ausblick

I. Wesentliche