DER BETRIEB
Auflösung einer GbR: Interesse an Feststellung einer Gewinnbeteiligung i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO

Auflösung einer GbR: Interesse an Feststellung einer Gewinnbeteiligung i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO

BGH, Urteil vom 22.01.2019 – II ZR 59/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Ein auf Feststellung einer Gewinnbeteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gerichteter Antrag betrifft ein Rechtsverhältnis i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO, an dessen Feststellung nach der Auflösung der Gesellschaft ein schutzwürdiges Interesse besteht, wenn die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs mangels Auseinandersetzung und Erstellung einer Schlussabrechnung nicht vorliegen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

ZPO § 256 Abs. 1

Sachverhalt

Der Kläger und der Beklagte zu 1 sind WP und StB. Beide Beklagten sind Rechtsanwälte und waren Anfang 2009 mit einem weiteren Gesellschafter in einer Sozietät verbunden. Nach dessen Ausscheiden kam es nach einem Gespräch zwischen den Parteien am 10.03.2009 zu einer Zusammenarbeit, deren Einzelheiten streitig sind. In der Folgezeit traten die Parteien unter der Bezeichnung „B. G. H. Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer“ auf.