DER BETRIEB
Google Ads und andere (Markt-)Risiken

Google Ads und andere (Markt-)Risiken

Eva Kunze

Eva Kunze
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

im Handelsblatt vom 19.02.2019 (S. 12) fordert Hildebrand von Google, Apple, Facebook und Amazon „ein Mindestmaß an Steuerfairness“. Sie machen gute Geschäfte in Europa, zahlen aber kaum Steuern, da sich Gewinne nur schwer zuordnen lassen, wenn sie an Algorithmen und nicht an Betriebsstätten hängen. Dies verstärkt den Ruf nach einer Digitalsteuer. Es verwundert nicht, dass auch die Finanzverwaltung nach neuen Wegen sucht, diese Konzerne in Anspruch zu nehmen.

Derzeit „bitten“ Betriebsprüfer vermehrt deutsche Online-Werbekunden von ausländischen Portalbetreibern (z.B. Google Ads) zum Quellensteuerabzug. Sie vertreten die These, dass es sich bei der Erbringung von Online-Werbung durch beschränkt steuerpflichtige Portalbetreiber an inländische Werbekunden steuerrechtlich um die Überlassung der Nutzung von Verfahren (Algorithmen) handelt, ohne dass es auf die zivilrechtliche Vertragseinordnung ankäme. Diffring und Saft legen dar, dass diese Auffassung im Bereich der originären Online-Werbung nicht haltbar ist, da es sich bei Online-Werbeleistungen weder um die Überlassung von Know-how noch von Rechten handelt. Die steuerrechtsspezifische Abgrenzung zwischen Nutzungen und Dienstleistungen widerspreche der BFH-Rechtsprechung und finde auch keine Stütze im Gesetz. Sicherheitshalber sollte bei allen Online-Werbeverträgen überprüft werden, ob sie nicht aufgrund etwaiger Besonderheiten eine Rechteüberlassung beinhalten, die zum Steuerabzug verpflichten würde. Im Regelfall dürfte die „Nacherhebung“ der Quellensteuer in der Betriebsprüfung die inländischen Unternehmen belasten, da es schwierig sein wird, die Steuer nachträglich von den ausländischen Konzernen zurückzuerhalten. Lt. WirtschaftsWoche vom 15.02.2019 (S. 33) überprüft das BMF die bundeseinheitliche Anwendung dieser Neuinterpretation.

Die Verteidigung des Verrechnungspreissystems gegenüber der Finanzverwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben von Verrechnungspreisabteilungen. Braun und Köppe widmen sich den technologischen Möglichkeiten und Chancen, ein proaktives Risikomanagementsystem zu implementieren.

Dönch und Mayer-Friedrich nehmen sich der Risikoproblematik bei der Unternehmensbewertung an. Risikominimierend wirkt auch der Aufsatz von Bürger und Müller, der sich mit der Wirksamkeit von Ausschlussfristen bei Ansprüchen aus dem Entgelttransparenzgesetz befasst. Last but not least beleuchten Nietsch und Habbe den rechtlichen Rahmen für ein erfolgreiches Krisenmanagement im Unternehmen.

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

Ihre

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