DER BETRIEB
Reisezeit ist grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeit

Reisezeit ist grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeit

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Tobias Brors, LL.M. / RA Martin Weingärtner

BAG, Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17

Das BAG ändert seine Rechtsprechung in Bezug auf die Vergütungspflicht von Reisezeiten. Konnte ein Arbeitnehmer früher für Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit ohne separate Vereinbarung keine Vergütung erwarten, ist es nun genau anders herum. Grundsätzlich kann er eine Vergütung erwarten, wenn die Parteien nichts Gegenteiliges vereinbaren. Dadurch werden Arbeitgeber beim Thema Vergütung von Reisezeiten in Zukunft zum Handeln gezwungen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Entscheidung des BAG lag die Klage eines technischen Mitarbeiters zugrunde, der von seinem Arbeitgeber Vergütung für eine Dienstreise ins Ausland verlangte.

Der Arbeitnehmer war schon längere Zeit bei dem Arbeitgeber mit Dienstsitz im Inland beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterlag dem Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des