DER BETRIEB
Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Ausgewählte Überlegungen zum aktuellen Stand des Referentenentwurfs vom 30.01.2019
– Praktische Relevanz für die Finanzbranche –

Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Ausgewählte Überlegungen zum aktuellen Stand des Referentenentwurfs vom 30.01.2019

– Praktische Relevanz für die Finanzbranche –

StB Heiko Podeyn / WP/StB Marcel Tschatsch / RA Christian Fischler

Am 30.01.2019 hat das BMF den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822/EU vom 25.05.2018 in die Ressortabstimmung eingebracht. Der vorliegende RefE unterscheidet sich deutlich vom früheren Arbeitsentwurf (im Folgenden: „Diskussionsentwurf“), den das BMF am 11.09.2018 den obersten Finanzbehörden der Länder für die Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Sachverhalte vorgelegt hatte, nicht zuletzt deshalb, weil er nun über die Umsetzung der Meldepflicht nach der RL 2018/822/EU vom 25.05.2018 (im Folgenden: „Richtlinie“ oder „DAC 6“) hinaus auch eine Meldepflicht für rein nationale Steuergestaltungen vorsieht.

Inhaltsübersicht

  • I. Überblick zur Fortentwicklung des Diskussionsentwurfs
    • 1. Umsetzung am Wortlaut der Richtlinie
    • 2. Wenige Änderungen gegenüber dem Diskussionsentwurf
    • 3. Konkretisierung des