Gestellung arbeitstäglicher Mahlzeiten durch den Arbeitgeber
Zweifelsfragen zur Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert
BayLfSt, Verfügung vom 11.02.2019 – S 2334.1.1-43/7 St36
Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten in Form von Essenmarken (Essensgutscheine, Restaurantschecks), so sind diese Sachbezüge nach R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, wenn
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tatsächlich eine Mahlzeit abgegeben wird (Lebensmittel sind nur dann als Mahlzeit anzuerkennen, wenn sie zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenpausen bestimmt sind),
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für jede Mahlzeit lediglich eine Essenmarke täglich in Zahlung genommen wird,
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der Verrechnungswert der Essenmarke den amtlichen Sachbezugswert einer Mittagsmahlzeit um nicht mehr als 3,10 € übersteigt und
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die Essenmarke nicht an Arbeitnehmer ausgegeben wird, die eine Auswärtstätigkeit ausüben.
Entsprechendes gilt für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten, auf die der Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen oder aufgrund