DER BETRIEB
Gestellung arbeitstäglicher Mahlzeiten durch den Arbeitgeber
Zweifelsfragen zur Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert

Gestellung arbeitstäglicher Mahlzeiten durch den Arbeitgeber

Zweifelsfragen zur Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert

BayLfSt, Verfügung vom 11.02.2019 – S 2334.1.1-43/7 St36

1. Allgemeines

Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten in Form von Essenmarken (Essensgutscheine, Restaurantschecks), so sind diese Sachbezüge nach R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, wenn

  1. tatsächlich eine Mahlzeit abgegeben wird (Lebensmittel sind nur dann als Mahlzeit anzuerkennen, wenn sie zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenpausen bestimmt sind),

  2. für jede Mahlzeit lediglich eine Essenmarke täglich in Zahlung genommen wird,

  3. der Verrechnungswert der Essenmarke den amtlichen Sachbezugswert einer Mittagsmahlzeit um nicht mehr als 3,10 € übersteigt und

  4. die Essenmarke nicht an Arbeitnehmer ausgegeben wird, die eine Auswärtstätigkeit ausüben.

2. BMF-Schreiben vom 18.01.2019

Entsprechendes gilt für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten, auf die der Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen oder aufgrund