DER BETRIEB
Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer

Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer

Dr. Thomas Wachter

Das „Gesetz zur Anpassung des ErbStG an die Rspr. des BVerfG“ vom 04.11.2016 ist rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getreten. Nach Auffassung des FG Köln ist diese (echte) Rückwirkung zulässig. Eine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer zwischen dem 01.07.2016 und dem 04.11.2016 bestand somit nicht. Das Ergebnis der Entscheidung überzeugt nicht. Der Ausgang des Revisionsverfahrens (Az. des BFH: II R 1/19) bleibt abzuwarten.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Ausgangsfall
    • 1. Sachverhalt
    • 2. FG Köln
  • III. Stellungnahme
    • 1. Zulässigkeit der Rückwirkung
    • 2. Auslaufen des ErbStG zum 30.06.2016
      • a) Einführung
      • b) Weitergeltung des bisherigen Rechts
        • aa) Weitergeltung nur bis zum 30.06.2016
        • bb) Weitergeltung auch über den 30.06.2016 hinaus
      • c) Gesetzliche Neuregelung
        • aa) Ausgangssituation
        • bb) Erlass einer verfassungsgemäßen Tarifvorschrift
          • (1) Ausdrückliche Neuregelung
          • (2) Konkludente Neuregelung
        • cc) Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung
      • d) Legitimer Windfall Profit
  • IV. Praktische Folgen

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