DER BETRIEB
Betriebliches Eingliederungsmanagement auch bei Wegfall einer Fluglizenz

Betriebliches Eingliederungsmanagement auch bei Wegfall einer Fluglizenz

Kommentiert von RAin/FAinArbR Kathrin Vossen

BAG, Urteil vom 21.11.2018 – 7 AZR 394/17

Dauerhafte Fluguntauglichkeit kann die personenbedingte Kündigung von Arbeitsverhältnissen mit Piloten begründen. Ist aber wegen des Umfangs von Arbeitsunfähigkeitszeiten ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen, führt dessen Unterlassen auch dann zu deutlich erweiterten Darlegungs- und Beweispflichten des Arbeitgebers im Hinblick auf das Fehlen anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten, wenn die Kündigung auf die Fluguntauglichkeit gestützt wird. Dies dürfte in gleicher Weise für den Wegfall anderer behördlicher Erlaubnisse oder Lizenzen zu berücksichtigen sein.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die beklagte Fluggesellschaft und der als Pilot beschäftigte Arbeitnehmer stritten u.a. über die Wirksamkeit einer ordentlichen personenbedingten Kündigung.

Der Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin zuletzt als Flugkapitän nach