DER BETRIEB
Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

Kommentiert von RAin Dr. Sonja Reitzug

BAG, Urteil vom 14.11.2018 – 5 AZR 301/17

Gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB tritt die Fälligkeit eines Anspruchs des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer im Sinne einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist nicht bereits mit der Entstehung des Anspruchs ein, sondern erst mit der tatsächlichen Zahlung des Steuerbetrags. Der Arbeitgeber kann erst dem Steuerbescheid die tatsächliche Höhe des Erstattungsanspruchs entnehmen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer.

Der Beklagte ist ehemaliger Arbeitnehmer des Klägers. Nach einer Steuerprüfung nahm das Finanzamt den Kläger auf Zahlung mit der Begründung in Anspruch, dieser habe in der Vergangenheit Lohnsteuer für den Beklagten in zu geringer Höhe einbehalten und abgeführt. Im Zuge