DER BETRIEB
Zum Schadensersatzanspruch einer Sparkasse wegen der Kreditvergabe aufgrund manipulierter Buchführungsunterlagen

Zum Schadensersatzanspruch einer Sparkasse wegen der Kreditvergabe aufgrund manipulierter Buchführungsunterlagen

BGH, Teilversäumnis- und Teilendurteil vom 11.12.2018 – II ZR 455/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

§ 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a StGB ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 823 Abs. 2

StGB § 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a

Sachverhalt

Die Beklagten waren alleinige Vorstandsmitglieder der H. AG und alleinige Geschäftsführer der H. GmbH. Die H. AG war alleinige Gesellschafterin der H. GmbH. Über das Vermögen der Gesellschaften, die über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verbunden waren, wurde jew. am 01.05.2013 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Die Klägerin, eine Sparkasse, stand bereits seit mehreren Jahren mit dem H. Konzern in einer Geschäftsverbindung, als dieser im Jahr 2011 im Hinblick auf ein erwartetes Umsatzwachstum Investitionen in den Standort L. plante. Dabei sollte die Klägerin im Rahmen eines Konsortialkredits der H. GmbH einen Betrag von insgesamt 12,3 Mio. €