DER BETRIEB
Tarifeinheit quo vadis?

Tarifeinheit quo vadis?

Stephan Sura

Zu Beginn des Jahres hat der Gesetzgeber § 4a TVG anhand der Vorgaben des BVerfG nachgebessert – indem er diese fast wortgetreu in das Gesetz implementiert hat. Die Konturlosigkeit der Änderung bedingt für ein fragliches Gesetz noch mehr Fragen.

Stephan Sura
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Heimlich, still und leise – aber dennoch fristgerecht – hat der Gesetzgeber zum 01.01.2019 im Rahmen des eigentlich die berufliche Weiterbildung betreffenden „Qualifizierungschancengesetzes“ den Nachbesserungsauftrag des BVerfG für die gesetzliche Tarifeinheit erfüllt (BGBl. I 2018 S. 2651 [2656]). Nachdem die Tarifeinheit bei Tarifpluralität Mitte 2015 durch das „Tarifeinheitsgesetz“ kodifiziert wurde, waren umgehend mehrere Verfassungsbeschwerden dagegen anhängig, insb. durch Spartengewerkschaften, die in den Jahren zuvor ihren Einflussgewinn gerade bei beruflichen Schlüsselpositionen im Verkehrsbereich durch zahlreiche Arbeitskampfmaßnahmen zur Schau stellten, deren Tarifverträge künftig aber in der