DER BETRIEB
SolZ und GewSt

SolZ und GewSt

BFH, Urteil vom 14.11.2018 – II R 64/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des SolZ bei Fehlen gewerblicher Einkünfte ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 35

SolZG §§ 1, 34

GewStG § 16 Abs. 4 Satz 2

Sachverhalt

Gegen den Kläger, der in 2011 nur Arbeitnehmereinkünfte und solche aus selbstständiger Arbeit, aber keine gewerblichen Einkünfte erzielte, wurden die ESt und der SolZ festgesetzt. Mit Einspruch und erfolgloser Klage machte er eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung mit Gewerbetreibenden geltend: Bei diesen würde die ESt gem. § 35 EStG durch Anrechnung der GewSt gemindert und damit auch der festzusetzende SolZ. Er begehrt zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage des SolZ eine Schatten-Anrechnung nach § 35 EStG, indem seine Einkünfte fiktiv als solche aus Gewerbebetrieb behandelt werden, wodurch sich eine