DER BETRIEB
Pkw-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten
Ehegatten-Arbeitsverhältnis – Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis – Dienstwagenüberlassung

Pkw-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten

Ehegatten-Arbeitsverhältnis – Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis – Dienstwagenüberlassung

BFH, Urteil vom 10.10.2018 – X R 44–45/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens zur unbeschränkten Privatnutzung des Arbeitnehmers ist bei einem geringfügigen Ehegatten-Arbeitsverhältnis nicht fremdüblich.

2. Ein Arbeitgeber wird typischerweise nur dann bereit sein, einem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug zur Privatnutzung zur Verfügung zu stellen, wenn nach einer überschlägigen und vorsichtigen Kalkulation sein Kostenaufwand zzgl. des vereinbarten Barlohns als angemessene Gegenleistung für die Arbeitsleistung anzusehen ist.

3. Je geringer der Gesamtvergütungsanspruch des Arbeitnehmers ist, desto eher erreicht der Arbeitgeber die Risikoschwelle, nach der sich wegen einer nicht abschätzbaren intensiven Privatnutzung die Fahrzeugüberlassung als nicht mehr wirtschaftlich erweist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 12 Nr. 1 und 2, § 40a Abs. 2

Sachverhalt

Der Kläger