Insolvenzanfechtung der Tilgung von Cross-Stream-Darlehen
Kommentiert von RA Dr. Maximilian Baier
BGH, Urteil vom 15.11.2018 – IX ZR 39/18
Der BGH hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, wann ein zwischen horizontal verbundenen Gesellschaften ausgereichtes Darlehen (sog. Cross-Stream-Darlehen) einem Gesellschafterdarlehen gleichzusetzen ist. Insofern bleibt es entscheidend, dass Darlehensgeber und Darlehensnehmer über einen Gesellschafter verbunden sind und dieser bestimmenden Einfluss auf den Darlehensgeber ausüben kann.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Praxishinweise
I. Sachverhalt
Der klagende Insolvenzverwalter hatte die Tilgung eines der Schuldnerin durch die beklagte GmbH & Co. KG gewährten Darlehens angefochten. Die Tilgung war im Jahr vor Insolvenzantragstellung erfolgt.
Kommanditistin der Schuldnerin war die BK AG, die zudem Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH der Beklagten war. Vorstand der BK AG war G.S. Dieser war auch mittelbarer Gesellschafter der BK AG, da er i.H.v. 50% an der A GmbH beteiligt war,