DER BETRIEB
Insolvenzanfechtung der Tilgung von Cross-Stream-Darlehen

Insolvenzanfechtung der Tilgung von Cross-Stream-Darlehen

Kommentiert von RA Dr. Maximilian Baier

BGH, Urteil vom 15.11.2018 – IX ZR 39/18

Der BGH hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, wann ein zwischen horizontal verbundenen Gesellschaften ausgereichtes Darlehen (sog. Cross-Stream-Darlehen) einem Gesellschafterdarlehen gleichzusetzen ist. Insofern bleibt es entscheidend, dass Darlehensgeber und Darlehensnehmer über einen Gesellschafter verbunden sind und dieser bestimmenden Einfluss auf den Darlehensgeber ausüben kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der klagende Insolvenzverwalter hatte die Tilgung eines der Schuldnerin durch die beklagte GmbH & Co. KG gewährten Darlehens angefochten. Die Tilgung war im Jahr vor Insolvenzantragstellung erfolgt.

Kommanditistin der Schuldnerin war die BK AG, die zudem Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH der Beklagten war. Vorstand der BK AG war G.S. Dieser war auch mittelbarer Gesellschafter der BK AG, da er i.H.v. 50% an der A GmbH beteiligt war,