DER BETRIEB
Helau und Alaaf!

Helau und Alaaf!

Eva Kunze

Eva Kunze
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

mit diesen Narrenrufen grüße ich Sie herzlich zu den bevorstehenden jecken Tagen. Weniger närrisch geht es seit dem 01.01.2019 bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gutscheinen zu: Mit der Richtlinie (EU) 2016/1065 vom 27.06.2016 wurden erstmals spezielle Vorschriften für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gutscheinen in die MwStSystRL eingefügt. Die neuen Absätze 13–15 in § 3 UStG und eine Ergänzung von § 10 Abs. 1 UStG durch das Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften haben diese Regelungen in nationales Recht umgesetzt. Die Regeln unterscheiden zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen. Die richtige Abgrenzung hat u.a. Auswirkungen auf den Besteuerungszeitpunkt und den Steuersatz. Anhand von 27 Beispielen hilft Huschens, das umsatzsteuerrechtliche Abgrenzungsrisiko zu minimieren.

Den Verrechnungspreisrisiken aufgrund fremdunüblicher Preise widmen sich Ditz und Quilitzsch. Sie setzen sich kritisch mit dem BMF-Schreiben vom 06.12.2018 auseinander, nach dem eine Einkünftekorrektur aufgrund fremdunüblicher Verrechnungspreise gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG unterbleiben kann, soweit der Steuerpflichtige sachbezogene, wirtschaftliche Gründe nachweist, die eine vom Fremdvergleichsgrundsatz abweichende Vereinbarung erfordern. Insoweit sieht die Finanzverwaltung – und das ist völlig neu – einen „Escape“ von der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor. Dieser soll aber nur gelten, wenn dadurch die ansonsten bedrohte wirtschaftliche Existenz der Unternehmensgruppe oder der nahestehenden Person gesichert wird (sanierungsbedingte Maßnahme). Aus Sicht der Autoren lässt sich diese „enge“ Interpretation nicht aus der EuGH-Entscheidung Hornbach ableiten.

Vor den närrischen Tagen sei feiernden Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Aufsatz von Blattner zur „Abgrenzung von sexueller Belästigung und Flirterei am Arbeitsplatz“ empfohlen. Er gibt einen Überblick über die verschiedenen Tatbestände möglicher Belästigungen sowie über etwaige Abgrenzungsschwierigkeiten, Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

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