DER BETRIEB
Legitimationswirkung der Gesellschafterliste nach Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen

Legitimationswirkung der Gesellschafterliste nach Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen

Kommentiert von RA Prof. Dr. Hans-Ulrich Wilsing / RA Dr. Niklas Cordes

BGH, Urteil vom 20.11.2018 – II ZR 12/17

Erstmalig hat der BGH entschieden, dass die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auch im Falle der Einziehung eines Geschäftsanteils Anwendung findet. Das bedeutet, dass Gesellschafter trotz eines materiell wirksamen Einziehungsbeschlusses vorläufig weiterhin sämtliche Gesellschafterrechte wahrnehmen können. Diese Rechte gehen erst unter, wenn die aktualisierte Gesellschafterliste im Handelsregister aufgenommen ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger, sein Vater und W waren Gesellschafter der Beklagten. Von den Geschäftsanteilen hielten der Kläger 31% (62.000 €), sein Vater 20% (40.000 €) und W 49% (98.000 €). Kurz nachdem der Vater des Klägers seine Geschäftsanteile auf den Kläger übertragen hatte, beschloss die Gesellschafterversammlung am 07.03.2014 die Einziehung der Geschäftsanteile des Klägers und des