DER BETRIEB
Rückzahlung von Fortbildungskosten

Rückzahlung von Fortbildungskosten

Kommentiert von Michael Rätze

LAG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2018 – 10 Sa 268/18

Das LAG Niedersachsen entschied über die Rückzahlung von Fortbildungskosten durch den Arbeitnehmer aufgrund einer Klausel aus dem Fortbildungsvertrag. Dazu legte es die Klausel aus und zeigte, dass Transparenz und eine klare Risikoverteilung zwingende Aspekte bei der Gestaltung solcher AGB sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Beklagte war seit April 2015 bei der Klägerin als Fachkraft für Lagerlogistik beschäftigt. Am 30.03.2016 schlossen die Parteien einen Fortbildungsvertrag, welcher in § 3 vorsah:

„(1) Kündigt der Arbeitnehmer innerhalb von 36 Monaten nach Abschluss der Fortbildung das Arbeitsverhältnis, ohne dass dies auf einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitgebers beruht, oder kündigt der Arbeitgeber im gleichen Zeitraum das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat oder ordentlich aus