DER BETRIEB
Die Vorgaben der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen an den deutschen Gesetzgeber – Handlungsspielräume und -grenzen

Die Vorgaben der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen an den deutschen Gesetzgeber – Handlungsspielräume und -grenzen

Prof. Dr. Stephan Madaus

Kurz vor Weihnachten haben sich die Gesetzgebungsorgane der EU unter der österreichischen Ratspräsidentschaft auf einen Kompromisstext zur Gestaltung eines „präventiven Restrukturierungsrahmens“, einer zweiten Chance für Unternehmer und effizienterer Verfahrensbedingungen einigen können, der nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses voraussichtlich im Sommer als Richtlinie in Kraft treten wird. Für das deutsche Recht von besonderer Tragweite ist dabei der Restrukturierungsrahmen, da er den Gesetzgeber dazu veranlasst, (wieder) vorinsolvenzliche gerichtliche Sanierungshilfen einzuführen. Nachfolgend soll aufgezeigt werden, dass die Vorgaben des europäischen Gesetzgebers schnell umzusetzen sein werden und dazu im Kern zwei Modelloptionen zur Verfügung stehen: ein Vergleichsverfahrensmodell (II.) und ein Vertragshilfemodell (III.). Abschließend wird aufgezeigt, warum sich die Umsetzung des Vertragshilfemodells empfiehlt (IV.).

Inhaltsübersicht

  • I.