Betriebliches Eingliederungsmanagement rechtssicher gestalten
– Betriebsvereinbarung und Mustervorlagen –
Univ.-Prof. Dr. Stefan Edenfeld
§ 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Es soll erkrankten Mitarbeitern helfen, nicht drohen, und muss zugleich rechtssicher sein. Hier gilt es, Gestaltungsspielräume – namentlich durch die Bildung eines Integrationsteams – zu nutzen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Rahmenbedingungen
- III. Beteiligte im BEM-Integrationsteam
- 1. Arbeitnehmer
- 2. Arbeitgeber
- 3. Betriebsrat
- 4. Schwerbehindertenvertretung
- 5. Weitere Beteiligte
- IV. Gestaltung des BEM
- V. Fazit
I. Einleitung
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kommt nicht aus den Schlagzeilen. Hauptverursacher ist der Gesetzgeber. Er hat das BEM schon 2004 – systematisch falsch – in das Schwerbehindertenrecht (§ 84 Abs. 2 SGB IX a.F.) eingeordnet und später in § 167 Abs. 2 SGB IX umnummeriert. 1 § 26 BDSG und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen seit Mai 2018 erhöhte Anforderungen an den Umgang mit gesundheitsbezogenen Daten. Die Gerichte haben das