DER BETRIEB
Betriebliches Eingliederungsmanagement rechtssicher gestalten
– Betriebsvereinbarung und Mustervorlagen –

Betriebliches Eingliederungsmanagement rechtssicher gestalten

– Betriebsvereinbarung und Mustervorlagen –

Univ.-Prof. Dr. Stefan Edenfeld

§ 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Es soll erkrankten Mitarbeitern helfen, nicht drohen, und muss zugleich rechtssicher sein. Hier gilt es, Gestaltungsspielräume – namentlich durch die Bildung eines Integrationsteams – zu nutzen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Rahmenbedingungen
  • III. Beteiligte im BEM-Integrationsteam
    • 1. Arbeitnehmer
    • 2. Arbeitgeber
    • 3. Betriebsrat
    • 4. Schwerbehindertenvertretung
    • 5. Weitere Beteiligte
  • IV. Gestaltung des BEM
  • V. Fazit

I. Einleitung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kommt nicht aus den Schlagzeilen. Hauptverursacher ist der Gesetzgeber. Er hat das BEM schon 2004 – systematisch falsch – in das Schwerbehindertenrecht (§ 84 Abs. 2 SGB IX a.F.) eingeordnet und später in § 167 Abs. 2 SGB IX umnummeriert. 1 § 26 BDSG und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen seit Mai 2018 erhöhte Anforderungen an den Umgang mit gesundheitsbezogenen Daten. Die Gerichte haben das