DER BETRIEB
Nachbesserungsbedarf in den Erbschaftsteuerrichtlinien
Es droht Verschärfung durch die Hintertür

Nachbesserungsbedarf in den Erbschaftsteuerrichtlinien

Es droht Verschärfung durch die Hintertür

Prof. Rainer Kirchdörfer

Das BMF hat den Entwurf der Richtlinien zur Erbschaftsteuer vorgelegt. Eine Prüfung zeigt, dass in mehreren Punkten nachgebessert werden sollte.

Prof. Rainer Kirchdörfer
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Kurz vor Weihnachten legte das BMF den Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 vor und räumte eine Frist zur Stellungnahme bis zum 24.01.2019 ein. Derzeit prüfen die Beamten die Anregungen, die von Verbänden und auch von der Stiftung Familienunternehmen eingingen. Ende März soll der Entwurf dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Besondere Aufmerksamkeit verdienen naturgemäß die Festlegungen zu den Neuregelungen der Unternehmensnachfolge. Es zeichnet sich ab, dass es in mehreren Punkten dringenden Nachbesserungsbedarf gibt. Nur einige von ihnen werden hier exemplarisch aufgegriffen.

Regelungen zum Schwellenwert

Grundsätzlicher Natur ist die Frage, welche Erwerbe bei der Ermittlung des 2016 neu eingefügten Schwellenwerts von 26 Mio. €, oberhalb dessen nur noch die Verschonungsbedarfsprüfung bzw.