Steuerfreiheit des Entgelts für die Garantiezusage eines Kfz-Händlers
Kommentiert von RiBFH Prof. Dr. Franceska Werth
BFH, Urteil vom 14.11.2018 – XI R 16/17
Bei der Garantiezusage des Kfz-Händlers, die neben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag tritt, handelt es sich um eine eigenständige Leistung und nicht um eine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung. Sowohl das Entgelt für die Garantieleistung als auch die Garantieleistung selbst fallen unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- 1. Garantiezusage ist keine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung
- 2. Steuerfreiheit der Versicherungsleistung nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG
- III. Praxishinweis
Streitjahr 2012, 2013
I. Sachverhalt
Die Klägerin betreibt ein Autohaus. Sie bot den Käufern beim Kauf eines Kfz an, eine erweiterte Gebrauchtwagengarantie gegen ein gesondertes Entgelt abzuschließen. Nach den Vertragsbedingungen war die Klägerin Garantiegeberin und der Käufer des Kfz Garantienehmer der Versicherung