DER BETRIEB
Nachversteuerung nach § 34a EStG
Übergang eines Einzelunternehmens auf eine gemeinnützige KapGes. im Erbwege

Nachversteuerung nach § 34a EStG

Übergang eines Einzelunternehmens auf eine gemeinnützige KapGes. im Erbwege

OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 15.02.2019 – S 2290a A – 002 – St 213

Es ist gefragt worden, wie nachstehender Sachverhalt zu behandeln ist:

Ein Einzelunternehmen soll unentgeltlich – im Erbwege – von einer natürlichen Person auf eine gemeinnützige GmbH übergehen. An der KapGes. als Erbin sollen keine Familienangehörigen oder andere nahestehende Personen des Erblassers, sondern nur Personen des öffentlichen Lebens beteiligt sein. Für die im Einzelunternehmen nicht entnommenen Gewinne wurde bisher die Steuerermäßigung nach § 34a EStG gewährt.

Nach dem Ergebnis der Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird gebeten, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

Im Zeitpunkt des Erbfalls ist bei dem Einzelunternehmen eine Nachversteuerung nach § 34a Abs. 6 Nr. 2 EStG vorzunehmen, der nachversteuerungspflichtige Betrag geht nicht