DER BETRIEB
Grenzen der steuerlichen Gestaltung bei Drittrabatten
– Zugleich Besprechung des Urteils des FG Köln vom 11.10.2018 – 7 K 2053/17

Grenzen der steuerlichen Gestaltung bei Drittrabatten

– Zugleich Besprechung des Urteils des FG Köln vom 11.10.2018 – 7 K 2053/17

RA (Syndikusrechtsanwalt) Klaus Strohner

Änderungen im LSt-Recht haben große finanzielle und administrative Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies hängt auch damit zusammen, dass die steuerlichen Aspekte rund um die Personalwirtschaft komplexer werden. Längst gibt es kaum noch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter(innen) ausschließlich mit Barlohn vergüten. Stattdessen gibt es eine immer größer werdende Zahl von Sachzuwendungen, die nicht nur vom eigenen Arbeitgeber zugewendet werden, sondern auch von dritter Seite. Fraglich ist, wann Drittzuwendungen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Mögen Zuwendungen Dritter möglicherweise dem Geschäftsmodell einzelner Unternehmen entstammen, sind sie gleichwohl nicht immer Ausfluss aus dem Arbeitsverhältnis und führen in der Regel nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Inhaltsübersicht

  • I. Gestaltungsinteresse des Unternehmens bei der Rabattgewährung Dritter
  • II. Sachverhalt im Verfahren des FG Köln
    • 1. Nichtvorliegen von Arbeitslohn bei