DER BETRIEB
Betriebsausgabenabzug bei Geschenken i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG
Einzelfragen zu Aufmerksamkeiten, Streuwerbeartikeln, Verlosungen u. Ä.

Betriebsausgabenabzug bei Geschenken i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG

Einzelfragen zu Aufmerksamkeiten, Streuwerbeartikeln, Verlosungen u. Ä.

OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 27.02.2019 – S 2145 A – 005 – St 210

Für die nachfolgenden Sachzuwendungen wird gebeten, hinsichtlich des Betriebsausgabenabzugs folgende Auffassung zu vertreten:

1. Aufmerksamkeiten

Bei Aufmerksamkeiten i.S.d. R 19.6 Abs. 1 LStR, die dem Empfänger aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden, handelt es sich um Geschenke, für die die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt. Die Abzugsbeschränkung gilt bei Aufmerksamkeiten an andere Personen nicht, wenn der Wert der insgesamt dieser Person im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände 35 € (siehe R 4.10 Abs. 3 i.V.m. R 9b Abs. 2 Satz 3 EStR) nicht übersteigt. Hinsichtlich der Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer verbleibt es stets bei einem unbegrenzten Betriebsausgabenabzug, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG.

2. Gewinne aus Verlosungen, Preisausschreiben, sonstigen Gewinnspielen und Prämien aus (Neu-)Kundenwerbungsprogrammen und Vertragsabschlüssen

Die Beurteilung der